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Keine Haftung des Verbands für kommunale Benutzungsgebühren PDF Drucken E-Mail
Montag, 17. August 2009
Knüpfen kommunale Benutzungsgebühren für Abfallentsorgung, Abwasser und Straßenreinigung an das Eigentum am Grundstück an, so haftet der einzelne Eigentümer und nicht der Verband.
(OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2009, ZMR 2009, 464)
 
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