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Stimmrecht bei Zwangsverwaltung PDF Drucken E-Mail
Montag, 17. August 2009
Dem Wohnungseigentümer steht bei angeordneter und fortbestehender Zwangsverwaltung kein eigenes Beschlussanfechtungsrecht mehr für Beschlussthemen der laufenden Bewirtschaftung zu.
(LG Berlin, Beschluss vom 19.09.2008, ZMR 2009, 474)
 
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