1 BvR 882/09 vom 25.03.2010 |
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Mittwoch, 24. März 2010 |
Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen Fall der Zurückweisung der Berufung durch Beschluss (§ 522 Abs. 2 ZPO), die von Verfassungs wegen keinen Bestand haben kann, weil sie die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes verletzt. Materiellrechtlich lag dem Ausgangsverfahren die Frage zu Grunde, welche Auswirkungen der Widerruf des Beitritts eines Kommanditisten zu einer - zwischenzeitlich insolventen - Gesellschaft nach dem Haustürwiderrufsgesetz auf den von der Insolvenzverwalterin geltend gemachten Anspruch auf Erbringung einer rückständigen Einlage hat. |
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