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Preisgebundener Wohnraum: Mietzuschlag bei unwirksamer Schönheitsreparaturregelung PDF Drucken E-Mail
Freitag, 30. Juli 2010
Bei öffentlich gefördertem, preisgebundenen Wohnraum ist der Vermieter berechtigt, die Kostenmiete einseitig um einen Zuschlag nach § 28 Abs. 4 II. BV zu erhöhen,
wenn die im Mietvertrag enthaltene Klausel über die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam ist.
(BGH, Urteil vom 24.03.2010, VIII ZR 177/09, IMR 2010, 215)
 
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