Mietsicherheit und Kosten der Rechtsverteidigung |
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Freitag, 30. Juli 2010 |
Die Mietsicherheit dient der Absicherung des Vermieters gegen Mietausfälle und zur Sicherung seines Anspruchs auf Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie wegen Ansprüchen auf Schadenersatz wegen Beschädigung der Mietsache.
Nicht vom Sicherungszweck umfasst ist ein Anspruch auf Erstattung der Kosten der Rechtsverteidigung wegen unberechtigter gerichtlicher Inanspruchnahme durch den Mieter.
(LG Duisburg, Urteil vom 18.05.2010, 13 S 58/10, IMR 2010, 273) |
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