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Generelles Verbot des Aufstellens einer Waschmschine in der Mietwohnung PDF Drucken E-Mail
Freitag, 30. Juli 2010
Das Aufstellen einer Waschmaschine in der Mietwohnung kann über einen Formularmietvertrag nicht generell verboten werden.
Das Aufstellen einer Waschmaschine gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch, sofern die Ab- und Zuläufe ausreichend gegen Wasserauslaufen gesichert sind.
(AG Tettnang, Urteil vom 19.03.2010, 4 C 1304/09, IMR 2010, 221)
 
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