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BGH stärkt Rechte des Vermieters beim Schallschutz

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 07.07.2010 (VIII ZR 85/09) entschieden, dass ein Mieter ohne besondere vertragliche Regelung nicht erwarten kann, dass seine Wohnung einen Schallschutz aufweist, der über die Einhaltung der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Vorschriften hinausgeht.

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WEG ist grundbuchfähig PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Thomas Höhner   
Freitag, 30. Juli 2010
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann als teilrechtsfähiger Verband Eigentum an einem Grundstück erwerben. Sie kann in Abteilung I des Grundbuches eingetragen werden.
(OLG Hamm, Beschluss vom 04.05.2010, 15 W 382/09, IMR 2010, 286)
 
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