Konkludente Änderung des Verteilungsschlüssels |
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Freitag, 30. Juli 2010 |
An eine konkludente Änderung des gesetzlichen Verteilungsschlüssels sind vor dem 01.07.2007 sehr strenge Anforderungen zu stellen.
Wiederholt genehmigte abweichende Jahresabrechnungen ohne eine langjährige Übung genügen in der Regel nicht. Ein Änderungsbewusstsein der Eigentümer ist erforderlich.
(LG Dessau-Rosslau, Urteil vom 29.10.2009, 5 S 89/09, ZMR 2010, 471) |
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