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BGH stärkt Rechte des Vermieters beim Schallschutz

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 07.07.2010 (VIII ZR 85/09) entschieden, dass ein Mieter ohne besondere vertragliche Regelung nicht erwarten kann, dass seine Wohnung einen Schallschutz aufweist, der über die Einhaltung der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Vorschriften hinausgeht.

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Konkludente Änderung des Verteilungsschlüssels PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Thomas Höhner   
Freitag, 30. Juli 2010
An eine konkludente Änderung des gesetzlichen Verteilungsschlüssels sind vor dem 01.07.2007 sehr strenge Anforderungen zu stellen.
Wiederholt genehmigte abweichende Jahresabrechnungen ohne eine langjährige Übung genügen in der Regel nicht. Ein Änderungsbewusstsein der Eigentümer ist erforderlich.
(LG Dessau-Rosslau, Urteil vom 29.10.2009, 5 S 89/09, ZMR 2010, 471)
 
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