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BGH stärkt Rechte des Vermieters beim Schallschutz

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 07.07.2010 (VIII ZR 85/09) entschieden, dass ein Mieter ohne besondere vertragliche Regelung nicht erwarten kann, dass seine Wohnung einen Schallschutz aufweist, der über die Einhaltung der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Vorschriften hinausgeht.

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Bestellung mehrerer Verwalter für eine Mehrhausanlage PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Thomas Höhner   
Freitag, 30. Juli 2010
Es ist nicht möglich, für einzelne Häuser einer Mehrhausanlage gesonderte WEG-Verwalter zu bestellen. Derartige Beschlüsse sind nichtig.
(AG Heilbronn, Beschluss vom 30.09.2009 GR 245/06, ZMR 2010, 484)
 
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