1 BvR 791/11 vom 27.04.2011 |
Dienstag, 26. April 2011 | |
1. Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Sie ist offensichtlich unzulässig. Denn sie leidet an ganz erheblichen Begründungsmängeln. Lesen Sie mehr in der Original-Quelle ... |