Fortgeltung Wirtschaftsplan |
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Donnerstag, 30. Oktober 2003 |
Ein Beschluss, durch den die Weiterzahlung der Wohngelder aufgrund des
letzten „bestandskräftigen“ Zahlungsplans bei nicht vorliegendem aktuellen
Zahlungsplan festgelegt wird, übersteigt die Beschlusskompetenz der
Wohnungseigentümer. Dies gilt deshalb, weil anderenfalls die Fortgeltung
eines möglicherweise mehrere Jahre zurückliegenden Wirtschaftsplans
beschlossen werden könnte, obwohl für die nachfolgenden Jahre bereits neue
Wirtschaftspläne beschlossen wurden. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom
02.06.2003, ZMR 2003, 767)
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