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Fortgeltung Wirtschaftsplan PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 30. Oktober 2003
Ein Beschluss, durch den die Weiterzahlung der Wohngelder aufgrund des letzten „bestandskräftigen“ Zahlungsplans bei nicht vorliegendem aktuellen Zahlungsplan festgelegt wird, übersteigt die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer. Dies gilt deshalb, weil anderenfalls die Fortgeltung eines möglicherweise mehrere Jahre zurückliegenden Wirtschaftsplans beschlossen werden könnte, obwohl für die nachfolgenden Jahre bereits neue Wirtschaftspläne beschlossen wurden. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.2003, ZMR 2003, 767)
 
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