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Zwei Mal hintereinander geblitzt: Nur ein Bussgeld PDF Drucken E-Mail
Samstag, 25. Juni 2011

Das gibt es gar nicht so selten: Da fährt jemand eine (vielleicht auch mal längere) Strecke mit dem und wird unterwegs zwei Mal geblitzt. Gibt das nun zwei ? Nicht zwingend, es kommt darauf an, ob die mehrmals festgestellten Verstösse als eine Einheit zu betrachten sind (?Tateinheit?), wie das Amtsgericht Suhl (330 Js 21777/10 1 OWI) nun auch noch einmal feststellte.

Hier war auf ca. 20 Kilometern der Betroffene zwei Mal ?geblitzt? worden. Dabei galt durchgehend eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80km/h, während er einmal mit 92km/h und einmal mit 98km/h ?geblitzt? wurde. Das Ergebnis: Es gibt nur einen Bussgeldbescheid, wobei als das des schlimmeren Verstosses (hier: 98km/h, also 18km/h zu schnell) zu werten ist. Dies gilt jedenfalls bis zu der Grenze von 35 Euro (§2 VI BKatV). Der zweite Verstoss ist auch nicht bussgelderhöhend zu berücksichtigen.

Quelle: http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsgebiete/verkehrsrecht/


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