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Vom Vermieter mitbenutzte Einliegerwohnung und Sonderkündigungsrecht PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 5. Juli 2011
Ein Wohnhaus, das neben je einer Wohnung im Erdgeschoss und im Obergeschoss über eine als Wohnung nutzbare Einliegerwohnung im Untergeschoss verfügt, ist kein „Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen“ im Sinne des § 573a Abs. 1 BGB.

Dies gilt selbst dann, wenn der Vermieter neben der Erdgeschosswohnung auch die Einliegerwohnung nutzt.
(BGH Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 90/10 = ZMR 2011, 363)

 
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