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BGH stärkt Rechte des Vermieters beim Schallschutz

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 07.07.2010 (VIII ZR 85/09) entschieden, dass ein Mieter ohne besondere vertragliche Regelung nicht erwarten kann, dass seine Wohnung einen Schallschutz aufweist, der über die Einhaltung der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Vorschriften hinausgeht.

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Schönheitsreparaturen, Farbwahlklausel PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Thomas Höhner   
Dienstag, 5. Juli 2011
Der Mieter wird durch die Einengung der Farbwahl auf nur eine Farbe („weiß“) im Zeitpunkt der Rückgabe in seiner Gestaltungsfreiheit derart eingeschränkt, dass hiermit die gesamte formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen unwirksam wird.
(BGH, Beschluss vom 14.12.2010, VIII ZR 198/10 = ZMR 2011, 369)
 
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