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BGH stärkt Rechte des Vermieters beim Schallschutz

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 07.07.2010 (VIII ZR 85/09) entschieden, dass ein Mieter ohne besondere vertragliche Regelung nicht erwarten kann, dass seine Wohnung einen Schallschutz aufweist, der über die Einhaltung der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Vorschriften hinausgeht.

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Änderung Kostenverteilungsschlüssel PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Thomas Höhner   
Dienstag, 5. Juli 2011
Einem Teileigentümer steht ein Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels in einer gemischt genutzten Wohnungsanlage nicht allein deshalb zu, weil die Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen zu einer erheblich höheren Belastung als die Verteilung nach den Kosten der anteiligen Wohnfläche führt (mehr als 25 % Mehrbelastung). Es bedarf vielmehr einer Abwägung der Gesamtumstände.
(BGH, Urteil vom 17.12.2010, V ZR 131/10 = ZMR 2011, 485)
 
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