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BGH stärkt Rechte des Vermieters beim Schallschutz

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 07.07.2010 (VIII ZR 85/09) entschieden, dass ein Mieter ohne besondere vertragliche Regelung nicht erwarten kann, dass seine Wohnung einen Schallschutz aufweist, der über die Einhaltung der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Vorschriften hinausgeht.

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Geltendmachung von Wohngeldansprüchen durch Verwalter im eigenen Namen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Thomas Höhner   
Dienstag, 5. Juli 2011
Macht der Verwalter Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft im eigenen Namen geltend, kann das für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse nicht mehr aus der sich aus dem WEG ergebenden Rechts- und Pflichtenstellung des Verwalters hergeleitet werden. Ein solches schutzwürdiges Eigeninteresse ist nur ausnahmsweise anzunehmen, insbesondere dann, wenn sich der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht hat und ihn die Gemeinschaft vor diesem Hintergrund zur Schadensminimierung ermächtigt, auf eigene Kosten einen (zweifelhaften) Anspruch der Gemeinschaft gegen Dritte durchzusetzen.
(BGH, Urteil vom 28.01.2011, V ZR 145/10 = ZMR 2011, 487)
 
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