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WEG und Mietrecht
Einstellung von Schadenersatzansprüchen in die Jahresabrechnung | Mittwoch, 22. Februar 2012 |
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BGH stärkt Rechte des Vermieters beim Schallschutz Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 07.07.2010 (VIII ZR 85/09) entschieden, dass ein Mieter ohne besondere vertragliche Regelung nicht erwarten kann, dass seine Wohnung einen Schallschutz aufweist, der über die Einhaltung der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Vorschriften hinausgeht. Weitere Informationen im |
| Einstellung von Schadenersatzansprüchen in die Jahresabrechnung |
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| Geschrieben von Thomas Höhner | |
| Dienstag, 5. Juli 2011 | |
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In die Jahresabrechnung sind auch unberechtigt getätigte Ausgaben einzustellen. Grundsätzlich ist der jeweilige Verteilungsschlüssel bei der Umlegung eines Schadensersatzanspruches zu berücksichtigen. Steht ein Ersatzanspruch gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer in Rede, rechtfertigt dies nur dann eine von dem üblichen Umlageschlüssel abweichende Kostenverteilung, wenn der Anspruch tituliert ist oder in sonstiger Weise feststeht. (BGH, Urteil vom 04.03.2011, V ZR 156/10 = IMR 2011, 194) |