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BGH stärkt Rechte des Vermieters beim Schallschutz

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 07.07.2010 (VIII ZR 85/09) entschieden, dass ein Mieter ohne besondere vertragliche Regelung nicht erwarten kann, dass seine Wohnung einen Schallschutz aufweist, der über die Einhaltung der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Vorschriften hinausgeht.

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Einstellung von Schadenersatzansprüchen in die Jahresabrechnung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Thomas Höhner   
Dienstag, 5. Juli 2011
In die Jahresabrechnung sind auch unberechtigt getätigte Ausgaben einzustellen. Grundsätzlich ist der jeweilige Verteilungsschlüssel bei der Umlegung eines Schadensersatzanspruches zu berücksichtigen. Steht ein Ersatzanspruch gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer in Rede, rechtfertigt dies nur dann eine von dem üblichen Umlageschlüssel abweichende Kostenverteilung, wenn der Anspruch tituliert ist oder in sonstiger Weise feststeht.
(BGH, Urteil vom 04.03.2011, V ZR 156/10 = IMR 2011, 194)
 
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