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1 BvR 2499/09, 1 BvR 2503/09 vom 25.01.2012 PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 24. Januar 2012
Die Verfassungsbeschwerden wenden sich gegen zivilgerichtliche Verurteilungen, die die Unterlassung einer Äußerung zum Gegenstand haben. Die Beschwerdeführerin rügt jeweils die Verletzung ihrer Rechte aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (Meinungsfreiheit) und aus Art. 3 Abs. 1 GG (Willkürverbot).

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