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Verkehrsrecht
GefĂ€hrliches Schwimmen im Winter ? Streupflicht am Hallenbad | Donnerstag, 05. März 2026 |
| GefÀhrliches Schwimmen im Winter ? Streupflicht am Hallenbad |
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| Montag, 27. Februar 2012 | |
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Coburg/Berlin (DAV). GrundsĂ€tzlich besteht eine umfassende Streupflicht. Diese ist aber abhĂ€ngig von der Bedeutung der Wege. Ăffentliche ParkplĂ€tze mĂŒssen dann gestreut werden, wenn sie stark genutzt werden und die Autofahrer dort lĂ€ngere Wege zurĂŒcklegen mĂŒssen. Daher wies das Landgericht Coburg am 11. Mai 2011 (AZ:13 O 678/10) die Klage einer Hallenbadbesucherin gegen eine ein Hallenbad betreibende Stadt ab. Die Stadt hatte die RĂ€um- und Streupflicht auf dem Hallenbadparkplatz nicht verletzt, wie die VerkehrsrechtsanwĂ€lte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Es kam noch hinzu, dass die Frau erst auf dem RĂŒckweg stĂŒrzte, also die glatte Stelle habe kennen mĂŒssen. GrundsĂ€tzlich richtet sich die RĂ€um- und Streupflicht einer Stadt nach Art und Wichtigkeit des Verkehrsweges, so das Gericht. Es kommt dabei auch auf die LeistungsfĂ€higkeit der Stadt an. GrundsĂ€tzlich mĂŒssen im Winter sĂ€mtliche am Verkehr Beteiligten sich den gegebenen StraĂenverhĂ€ltnissen anpassen. FĂŒr den Bereich der öffentlichen ParkplĂ€tze bedeute dies, dass die von Kraftfahrzeugen befahrenen Teile nur gestreut werden mĂŒssen, wenn die Fahrzeugbenutzer diese FlĂ€chen nicht nur fĂŒr wenige Schritte als FuĂgĂ€nger betreten mĂŒssen und es sich um einen belebten Parkplatz handelt. Vorliegend habe sich unmittelbar neben der ParkplatzflĂ€che ein gerĂ€umter und gestreuter Gehweg befunden, der zum Hallenbad fĂŒhrte. Diesen habe man mit nur wenigen Schritten erreichen können. Daher war es nicht notwendig, den Weg ĂŒber ParkplatzflĂ€chen zum Hallenbad zu wĂ€hlen. Zudem stellte das Gericht fest, dass die KlĂ€gerin, als sie auf dem Parkplatz ankam, in der Lage war, die Gefahrenstelle ohne Unfall zu umgehen. Selbst falls es wĂ€hrend des Schwimmbadbesuchs leicht zu schneien begonnen haben sollte, war die Stadt also nicht verpflichtet, innerhalb dieser Zeitspanne den Parkplatz zu rĂ€umen und zu streuen. Denn im VerhĂ€ltnis zu den StraĂen handelt es sich bei dem Hallenbadparkplatz um eine untergeordnete VerkehrsflĂ€che. Lesen Sie mehr in der Original-Quelle ... |