Samstag, 18. Oktober 2025 |
Verkehrsrecht Saarlouis: Ersatz von Mietwagenkosten bei längerer Mietdauer |
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Dienstag, 21. Februar 2012 | |
Der Fall: Das Problem: Dieser ließ sich damit allerdings sehr viel Zeit, obgleich der Geschädigte mehrfach darauf hinwies, dass er einen Mietwagen benötigt und die Werkstatt erst nach Vorlage der genannten Bestätigung mit der Reparatur beginnen werde. Als die Übernahmebestätigung einging, wurde die Reparatur zügig durchgeführt. Im Gutachten war als Reparaturdauer ?ca. 4 Arbeitstage? angegeben. Als die Versicherung sich weigerte, die Mietwagenkosten zu übernehmen und sie letztlich nur exakt 4 (!) Tage bezahlte, wurden wir eingeschaltet. Das Urteil: Eine Kürzung sei nur bei einem Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht gegeben, ein solcher Verstoß könne hier jedoch nicht angenommen werden. Das Urteil ist nunmehr rechtskräftig. Den Link zu den Urteilsgründen finden Sie hier: Das Verkehrsrechtsportal von Klaus Spiegelhalter finden Sie hier: http://www.schadenfix.de/saarlouis/spiegelhalter Lesen Sie mehr in der Original-Quelle ... |