1 BvR 2720/11 vom 25.10.2012 |
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Mittwoch, 24. Oktober 2012 |
Die Beschwerdeführerin ist Buchautorin und war langjährige Sprecherin der „Tagesschau“ und Moderatorin im NDR, bis ihr dort gekündigt wurde. Ihre Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Abweisung ihrer Klage gegen die A. AG (im Folgenden: Beklagte) auf Unterlassung und Richtigstellung einer Äußerung und auf Geldentschädigung wegen einer behaupteten Persönlichkeitsrechtsverletzung. |
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