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1 BvR 502/09 vom 30.12.2012 PDF Drucken E-Mail
Samstag, 29. Dezember 2012
Die Verfassungsbeschwerde wendet sich unmittelbar gegen § 4 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 des Passgesetzes (PaßG) vom 19. April 1986 (BGBl I S. 537) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften vom 20. Juli 2007 (BGBl I S. 1566). Als Grundlage des sogenannten biometrischen Reisepasses schreiben die angegriffenen Vorschriften im Wesentlichen vor, dass Reisepässe mit einem elektronischen Speichermedium zu versehen sind, auf dem Lichtbild und Fingerabdrücke des Passinhabers zu speichern sind.

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