Freitag, 03. Mai 2024 |
Unzuständige Einberufung einer Versammlung |
Freitag, 30. April 2004 | |
Wird eine Eigentümerversammlung von einer unzuständigen Person einberufen, so sind darin gefasste Beschlüsse nicht für ungültig zu erklären, wenn feststeht, dass sie auch bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso gefasst worden wären. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.08.2003, MietRB 2/2004, 44) |