Newsflash

Letzte Mitteilungen

Sortierte Mitteilungen

News-Abo

Fristlose Kündigung wg. rückständiger Erhöhungsbeträge bei BK-Vorauszahlung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Freitag, 22. März 2013
Eine Kündigung aus wichtigem Grund, die darauf gestützt ist, dass der Mieter Erhöhungsbeträge aus Nebenkostenvorauszahlungen nicht geleistet hat, setzt voraus, dass die zu Grunde liegende Anpassung der Vorauszahlungen auf einer inhaltlich korrekten Abrechnung beruhte.

Das Gericht muss in diesem Zusammenhang also prüfen, ob die Abrechnung unter Berücksichtigung der Einwendungen des Mieters inhaltlich richtig gewesen war.

(BGH, Beschluss vom 16.10.2012, VIII ZR 360/11 = ZMR 2013, 101)

 

 
[ Zurück ]

Online-Status

Favoriten

 
 

Populäre Mitteilungen