Keine Entziehung eines Nutzungsrechts durch Beschluss |
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Sonntag, 30. Mai 2004 |
Die Wohnungseigentümer können einem Miteigentümer ein Sondernutzungsrecht an einem dem Gemeinschaftseigentum unterliegenden Spitzboden ihres Hauses durch Vereinbarung einräumen. Dies kann auch in schlüssiger Weise oder durch stillschweigendes Verhalten erfolgen. Ein auf diese Weise eingeräumtes Sondernutzungsrecht kann nicht durch einen (Mehrheits-)Beschluss entzogen werden. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.06.2003, ZMR 2004, 136)
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