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Jahresabrechnung, Untergemeinschaft PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Freitag, 22. März 2013
Teil- bzw. Untergemeinschaften können bei entsprechender Regelung in der Gemeinschaftsordnung über die sie allein betreffende Position eine Jahresabrechnung beschließen. Die Untergemeinschaft hat auch für den Zugangsbereich (Außenanlage) Beschlusskompetenz.
(AG Saarbrücken, Urteil vom 03.03.2011, 121 C 413/09 = ZMR 2013, 153)
 
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