2 BvR 547/13 vom 14.05.2013 |
Montag, 13. Mai 2013 | |
Mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung erstrebt die Antragstellerin die Aussetzung der Vollziehung eines durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages gegen sie festgesetzten Zahlungsanspruchs. Lesen Sie mehr in der Original-Quelle ... |