2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07 vom 07.05.2013 |
|
|
|
Montag, 6. Mai 2013 |
Die Beschwerdeführer wenden sich mit ihren – zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen – Verfassungsbeschwerden gegen die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft in Bezug auf die Zusammenveranlagung im Einkommensteuerrecht (§§ 26, 26b des Einkommensteuergesetzes – EStG -) und die damit nach Maßgabe des § 32a Abs. 5 EStG verbundene Anwendung des Splittingtarifs. |
© 2024 Kanzlei Thomas Höhner
Joomla! is Free Software released under the GNU/GPL License.