1 BvR 539/13 vom 25.03.2013 |
Sonntag, 24. März 2013 | |
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen nach § 93a Abs. 2 BVerfGG hierfür (vgl. dazu BVerfGE 90, 22 ) nicht vorliegen. Lesen Sie mehr in der Original-Quelle ... |