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2 BvR 736/13 vom 16.10.2013 PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 15. Oktober 2013
1. Die Beschwerdeführerin ist die Republik G., die vor dem Arbeitsgericht München von einem griechischen Staatsangehörigen auf Rückzahlung eines über das griechische Generalkonsulat München vom monatlichen Bruttoeinkommen einbehaltenen Betrags in Anspruch genommen wird. Nach Auffassung der Beschwerdeführerin handelt es sich bei dem einbehaltenen Betrag um eine Steuer auf das Einkommen, das der Kläger als bei der Republik G. angestellter Lehrer an der Privaten Volksschule der Republik G. in München und im Landkreis Dachau erzielt hat. Da die Beschwerdeführerin im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht München nicht erschienen war, verkündete das Arbeitsgericht München am 25. Mai 2011 ein Teilversäumnisurteil, gegen das die Beschwerdeführerin Einspruch eingelegt hat. Am 16. Juni 2011 wurde dem Kläger eine vollstreckbare Ausfertigung des Teilversäumnisurteils erteilt.

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