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1 BvQ 41/13 vom 20.09.2013 PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 19. September 2013
1. Der Antragsteller begehrt vorläufigen verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen einen Beschluss des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 25. Juni 2013. Dieser Beschluss verpflichtet den Antragsteller, seine von ihm bewohnte Eigentumswohnung in Stuttgart bis zum 22. September 2013, 24:00 Uhr, zugunsten der DB Netz AG zu räumen. Die vorzeitige Besitzeinweisung erfolgt für den Bau und den Betrieb des neuen Eisenbahnknotens Stuttgart 21.

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