2 BvR 1457/14 vom 30.07.2014 |
Dienstag, 29. Juli 2014 | |
Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft durch eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts München I und eine Haftfortdauerentscheidung des Oberlandesgerichts München. Lesen Sie mehr in der Original-Quelle ... |