1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 vom 23.07.2014 |
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Dienstag, 22. Juli 2014 |
Die konkreten Normenkontrollverfahren und die Verfassungsbeschwerde betreffen die Frage, ob das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (BGBl I S. 453) den Anforderungen aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gerecht wird. Gegenstand dieser Verfahren sind die Leistungen für den Regelbedarf für Alleinstehende, für zusammenlebende Volljährige sowie für Jugendliche im Alter zwischen 15 und 18 Jahren und für Kinder bis zu sechs Jahren. |
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