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Schadenersatzpflicht des Vermieters bei „kalter RĂ€umung" PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Donnerstag, 25. September 2014
Mit einer RĂ€umung des Mietobjekts ohne einen Vollstreckungstitel setzt sich der Vermieter ĂŒber das staatliche Gewaltmonopol hinweg. Er ist im Grunde zum Schadensersatz verpflichtet. Werden bei der „kalten RĂ€umung“ GegenstĂ€nde Dritter entsorgt, die sich im Mietobjekt befanden, schuldet der Vermieter auch diesen Personen Schadensersatz. (OLG NĂŒrnberg, Urteil vom 23.08.2013, 5 U 160/12, ZMR 2014, 534)
 
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