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Kein Zugriff auf Mietsicherheit bei streitiger Forderung des Vermieters PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Donnerstag, 25. September 2014
Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter eine Mietsicherheit wegen streitiger Forderungen gegen den Mieter nicht in Anspruch nehmen. Eine formularmäßig vom Vermieter gestellte Klausel, dass dieser sich auch während des Mietverhältnisses aus der Kaution befriedigen kann und der Mieter in diesem Fall verpflichtet ist, die Kautionssumme wieder aufzufüllen, ist unwirksam. (BGH, Urteil vom 07.05.2014, VIII ZR 234/13, ZMR 2014, 619)
 
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