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Rauchen in der Wohnung in der Regel kein Kündigungsgrund PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Donnerstag, 25. September 2014
Das Rauchen in der Wohnung seitens des Mieters ist grundsätzlich vertragsgemäß und rechtfertigt damit weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung. Jedoch muss der Mieter dafür sorgen, dass andere Mieter hierdurch nicht über das zumutbare Maß hinaus belästigt werden. Verletzt der Mieter diese Pflicht schuldhaft, so kann der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt sein. Hiervon ist auszugehen, wenn der Mieter fehlerhaft lüftet mit der Folge, dass es im Treppenhaus zu erheblichen Geruchsbelästigungen kommt. (LG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2014, 21 S 214/13, IMR 2014, 326)
 
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