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Das MessgerÀt XV3 gilt als sehr sicher?! KabellÀnge korrekt? PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 2. Juli 2015

Dennoch sind auch hier einige Punkte sehr “nachhakenswert.”

In der Bauartzulassung ist beispielsweise beschrieben, dass die Verbindungskabel zwischen der Rechnereinheit und den einzelnen weiteren Komponenten bestimmte LĂ€ngen nicht ĂŒberschreiten dĂŒrfen. Diese sind wie folgt festgelegt:

  • zur Messeinheit: 4 m
  • zum Monitor: 2 m + 10 m VerlĂ€ngerung oder mit FunkĂŒbertragung
  • zur Bedieneinheit: 3 m
  • zum Bedien-FunkempfĂ€nger: 3 m
  • zum Akku: 10 m

Wie sich aus einem Schreiben der PTB an Leivtec vom 22.05.2015 ergibt, wurden in zahlreichen Anlagen Kabel von mehr als 3 m LĂ€nge zur Bedieneinheit verwendet. Damit entspricht die verwendete Messanlage nicht mehr der zugelassenen Bauart.

Eine ZulassungsĂ€nderung/-erweiterung durch die PTB ist jedoch seit 1.1.2015 nicht mehr möglich, so dass die PTB den Hersteller auf die einzige Lösungsmöglichkeit des Problems hinweist: Die verwendeten Kabel mĂŒssen ausgetauscht werden gegen solche mit einer LĂ€nge von maximal 3 m.

Deshalb sollte in allen FĂ€llen der Vergangenheit, die mit XV 3 festgestellt wurden, geprĂŒft werden, ob die zulĂ€ssigen KabellĂ€ngen eingehalten wurden.
So etwas kann halt passieren, wenn alle Eichungen eines MessgerĂ€tes an einer Stelle erfolgen und dann SelbstverstĂ€ndlichkeiten nicht mehr geprĂŒft werden.

Lesen Sie mehr in der Original-Quelle ...

 
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