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WEG und Mietrecht
Änderung von Umlageschlüsseln | Dienstag, 02. Dezember 2025 |
| Änderung von Umlageschlüsseln |
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| Dienstag, 30. November 2004 | |
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Eine - zulässige - Änderung des Umlageschlüssels für Nebenkosten muss dem Mieter vorweg vor Beginn der Abrechnungsperiode mitgeteilt werden. Eine nachträgliche Mitteilung nur im Rahmen von Nebenkostenabrechnungen ist nicht zulässig. (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.3.2003, ZMR 2004, 182) |