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Unwirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln bei unrenoviert übergebenen Wohnungen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Nicole Peters   
Montag, 13. Juli 2015
Wird dem Mieter eine unrenoviert übergebene Wohnung vermietet, ist eine Übertragung der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen unzulässig. Dies wird damit begründet, dass die Gefahr bestehe, dass der Mieter bei einer unrenoviert übergebenen Wohnung Abwohnspuren beseitigen muss, die er nicht verursacht hat. Der Mieter ist beweisbelastet, dass er die Wohnung unrenoviert erhalten hat. (BGH, Urteil vom 18.03.2015-VIII ZR 185/14, IMR 2015, 220 ff.)
 
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