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Beschlusskompetenz für eine Gebrauchsregelung zur Hundehaltung |
Geschrieben von Administrator | |
Montag, 13. Juli 2015 | |
Ein generelles Verbot der Hundehaltung können die Wohnungseigentümer nur durch Vereinbarung oder bestandskräftigen Beschluss begründen. Zwar eröffnet § 15 Abs. 2 WEG ein weites Ermessen der Eigentümer, er deckt aber nur eine Gebrauchsbeschränkung und kein Verbot ab. (AG Würzburg, Urteil vom 16.12.2014, ZMR 2015, 423) |