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Neue Verbraucherrechte und Auswirkungen auf Mietrecht PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Montag, 13. Juli 2015
Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie (VRR) ist seit dem 13.06.2014 in Kraft und hat den Verbraucherschutz in Deutschland erheblich beeinflusst. Dies hat zur Neufassung der entsprechenden Verbraucherschutzvorschriften in den bisherigen Gesetzestexten geführt. Die Auswirkungen auf das Mietrecht sind allerdings derzeit noch als gering zu bewerten. Zunächst knüpft die Anwendung der Verbraucherschutzvorschriften mit den entsprechenden Rechten (z.B. Widerrufsrecht) an die „Unternehmereigenschaft“ des Vermieters an. Die klassischen Vermietungsgesellschaften, d.h. professionelle Vermieter sind daher in erster Linie vom Anwendungsbereich dieser Vorschriften erfasst. Der große Teil der „privaten“ Vermieter dürfte hiervon nicht umfasst sein. In der Regel ist die Verwaltung eigenen Vermögens nicht als gewerbliche Tätigkeit anzusehen, wobei eine Grenze bei der Vermietung von bis zu acht Wohnungen gesehen wird. Für die gewerblichen Vermieter gilt, dass sich die Widerrufssituation dann vermeiden lässt, wenn auf eine Besichtigung der Wohnung bei Vertragsabschluss geachtet wird. Dies dürfte allerdings weiterhin die Regel darstellen, so dass der Anwendungsbereich der Verbraucherrechte-Richtlinie auf das Mietrecht derzeit noch als gering anzusehen ist.
 
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