Freitag, 19. April 2024 |
Mit Sommerreifen durch den Winter. Was habe ich zu erwarten? |
Montag, 28. November 2016 | |
Seit 2010 normiert die Straßenverkehrsordnung eine situationsabhängige Win-terreifenpflicht. Danach darf ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis ? oder Reifglätte nur mit M & S – Reifen gefahren werden. Doch welche Konsequenzen drohen, v.a. wenn es aufgrund einer unzureichen-den Bereifung zu einem Verkehrsunfall kommt? Zunächst handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß Bußgeldkatalog eine Strafe von 60 ? bis 120 ? sowie einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg nach sich zieht. Doch damit nicht genug. Kommt es zum Unfall, weckt ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht auch das Interesse der Versicherer. Nimmt der Betroffene bezüglich des Schadens am eigenen Fahrzeug seine Kasko-versicherung in Anspruch, wird diese eine grobe Fahrlässigkeit bezüglich der Her-beiführung des Unfalles prüfen und ggf. die Schadenssumme entsprechend des Grades des Verschuldens kürzen. Dies nicht immer zu Recht. Die eigene Kraftfahrthaftpflichtversicherung dagegen wird zunächst den Schaden des Unfallgegners im Rahmen der Haftung regulieren. Allerdings wird auch insoweit nunmehr versucht, sich beim eigenen Versicherungsnehmer im Wege des Regresses schadlos zu halten. Dies vor dem Hintergrund, dass er aufgrund des Verstoßes gegen die Winterreifenpflicht den Unfall (mit ?) verursacht hat. Dennoch drohen erhebliche Nachteile jenseits des Bußgeldkatalogs. Die Winterrei-fenpflicht ist nicht zuletzt mit Blick auf die Verkehrssicherheit im Interesse aller Ver-kehrsteilnehmer ernst zu nehmen. Rechtsanwalt Michael Schmidl Lesen Sie mehr in der Original-Quelle ... |