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Das dĂŒrfen AnwĂ€lte nicht (mehr) ? Urteil des Bundesgerichtshofs PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 18. August 2016

Im GeschĂ€ftsleben gibt es mindestens zwei Kategorien von „GeschĂ€ftstypen“. Die einen haben ein sehr gutes Produkt oder bieten eine sehr gute Leistung an. Der Erfolg ist dann nur eine Frage der Zeit. Andere haben weder das Eine noch das Andere. Letztere Personengruppe muss sich also etwas einfallen lassen, um im GeschĂ€ftsleben erfolgreich zu sein. Ein geeignetes Mittel sind „gute Beziehungen“ oder ominöse Geldzahlungen bzw. Geldversprechen. So ist es im Verkehrsrecht anscheinend auch.

Es gab (und gibt sie wohl noch heute) mehrere AnwĂ€lte bzw. Anwaltskanzleien (ohne deren QualitĂ€t zu bewerten), die im Verkehrsrecht durch „Vorfinanzierung“ bestimmter Kosten Fuß gefasst haben. Konkret bedeutete dies, dass diese AnwĂ€lte bzw. Anwaltskanzleien im Rahmen der Unfallregulierung Reparatur- und/oder SachverstĂ€ndigen- sowie Abschleppkosten in Höhe der geschĂ€tzten Haftungsquote vorfinanziert haben. Sobald der UnfallgeschĂ€digte diese AnwĂ€lte mit der Unfallregulierung beauftragt hatte, floss in Richtung der Werkstatt, des Autohauses und/oder des Gutachters sehr schnell Geld. Diese Personengruppen empfahlen daher diese (Vorfinanzierungs-) AnwĂ€lte gerne an UnfallgeschĂ€digte weiter.

Diese Methode war bei WerkstĂ€tten, AutohĂ€usern und/oder SachverstĂ€ndigen beliebt. Schnelles Geld findet halt immer „Freunde“. Oft kam es im Nachhinein zu Komplikationen, da mehr ausgezahlt als eingenommen wurde. Der anfĂ€ngliche „Geldregen“ war aber so sĂŒĂŸ und verleitete zum Weitermachen. Denn nicht die QualitĂ€t, sondern der sĂŒĂŸe Geschmack des Geldes stand wohl im Vordergrund. Diese Vorfinanzierungsmethode hat der Bundesgerichtshof (fĂŒr Anwaltssachen) nun untersagt. Der Markt scheint bereinigt und das Bewertungskriterium QUALITÄT tritt hoffentlich wieder in den Vordergrund.

Das Urteil kann hier nachgelesen werden!

Wenn AnwĂ€lte zukĂŒnftig dagegen verstoßen, droht ihnen Ärger mit der zustĂ€ndigen Rechtsanwaltskammer. Ich persönlich freue mich ĂŒber dieses Urteil.

 Umut Schleyer 

Rechtsanwalt und Fachanwalt fĂŒr Verkehrsrecht in Berlin


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