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Vorschaden ? ein großes Problem |
Dienstag, 16. August 2016 | |
Das Thema Vorschaden ist derzeit das größte rechtliche Problem für Unfallgeschädigte, Gutachter und die beauftragten Anwälte. Grund ist, dass der Unfallgeschädigte selbst dann kein Geld bekommt, wenn er vom Vorschaden nachweislich nichts wusste. Jeder Fahrzeughalter kann sich darüber hinaus erkundigen, ob ein Eintrag über ihn im HIS (Hinweis- und Informationssystem) vorliegt. Auch der Gutachter kann dies für den Kunden tun. a. Das Problem mit dem Vorschaden Sowohl als Gutachter als auch als Anwalt hat man keine Möglichkeit, etwas dagegen zu machen, da man die Vorgeschichte des Fahrzeugs nicht kennt. Dies geht dem Geschädigten oft genauso. Es gab schon Fälle, bei denen der Geschädigte das verunfallte Fahrzeug vorher mit dem Zusatz unfallfrei erworben hat und sich später herausstellte, dass es einen Vorschaden gab. Auch in diesem Fall wurde die Klage abgewiesen. b. Wie kommt man an Informationen? informa HIS GmbH Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine telefonischen Auskünfte erteilt. Es müssen folgende Angaben übermittelt werden: 1. Nachname und ggf. Geburtsname, 2. Vorname(n) , 3.Geburtsdatum, und 4. Aktuelle Anschrift. Wer Informationen über bzw. zum Fahrzeug haben möchte, muss die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2 beifügen. Seit dem 01.04.2010 ist gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine Auskunft pro Jahr kostenlos. Wie im Gesetz vorgesehen kann für weitere jährliche Selbstauskünfte ein Entgelt erhoben werden, wenn die in § 34 Abs. 8 BDSG definierten Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen kann man hier nachlesen:
Umut Schleyer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Berlin
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