Sonderumlage mit abweichendem Verteilerschlüssel |
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Montag, 30. August 2004 |
Ein Eigentümerbeschluss, der für eine Sonderumlage einen von der Gemeinschaftsordnung abweichenden Kostenverteilungsschlüssel festsetzt, ist anfechtbar, jedoch nicht nichtig. (BayObLG, Beschluss vom 13.11.2003, ZMR 2004, 212)
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