Richtlinien für die Transparenz einer Jahresabrechnung |
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Montag, 30. August 2004 |
Eine Jahresabrechnung ist nicht hinreichend transparent und deshalb nicht genehmigungsfähig, wenn
- nicht erkennbar ist, aus welchen Mitteln die Einnahmen übersteigende Ausgaben getätigt worden sind;
- sie unklare Positionen (hier: „Verbindlichkeiten/Abgrenzungen“) enthält;
- in der Darstellung der Entwicklung der „planmäßigen“ Instandhaltungsrückstellungen Elemente aus einer Jahresabrechnung, einer Gewinn-/ und Verlustrechnung und einer Bilanz unzulässigerweise miteinander verbunden werden;
- Angaben über die Entwicklung der Gemeinschaftskonten, insbesondere die Stände am Anfang und am Ende des Abrechnungszeitraumes, fehlen.
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2003, ZMR 2004, 282)
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