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Auto hat VorschÀden PDF Drucken E-Mail
Montag, 1. Dezember 2014

panthermedia_03757681Das Landgericht MĂŒnster (LG) hat mit Urteil vom 08.08.2014 (Az.: 11 O 279/11) ĂŒber eine Klage auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall an einer Kreuzung entschieden. Im Fall hatte der Beklagte ein Stoppschild ĂŒberfahren, wodurch es zu einer Kollision gekommen ist. Auf Wunsch des Beklagten ist die Polizei nicht hinzugezogen worden. Der Beklagte hat ein Schuldanerkenntnis unterzeichnet. Der KlĂ€ger behauptet, dass durch den Unfall die im Gutachten des klĂ€gerisch beauftragten SachverstĂ€ndigen beschriebenen BeschĂ€digungen an der linken Fahrerseite entstanden sind, die Netto-Reparaturkosten von 7.434,44 Euro verursachen wĂŒrden. Der Gutachter stellte diverse, auch grĂ¶ĂŸere VorschĂ€den am klĂ€gerischen Fahrzeug fest. Mindestens ein Ă€hnlicher Unfall war schon Gegenstand eines frĂŒheren Klageverfahrens beim LG. Obwohl alle Anspruchsvoraussetzungen vom LG bejaht worden sind, wies das LG die Klage ab. Dazu das LG wörtlich: ?GemĂ€ĂŸ § 242 BGB hat er diese AnsprĂŒche verloren, weil ihre Geltendmachung wegen eines besonders groben Treueverstoßes eine unzulĂ€ssige RechtsausĂŒbung darstellt. Der besonders grobe Treuebruch liegt hier darin, dass der KlĂ€ger zur Überzeugung des Gerichts vorsĂ€tzlich unter Verstoß gegen die Wahrheitspflicht gemĂ€ĂŸ § 138 Abs. 1 ZPO unzureichende Angaben zu VorschĂ€den an seinem Fahrzeug gemacht und völlig ĂŒberhöhte Kosten in Anschlag gebracht hat.? Das LG kam zu dieser Ansicht unter anderem deshalb, weil der KlĂ€ger bereits vorher in diverse UnfĂ€lle verwickelt war und jeweils den gleichen SachverstĂ€ndigen beauftragt hat. Daher hĂ€tte es der KlĂ€gerseite klar sein mĂŒssen, dass die geltend gemachten SchĂ€den nicht auf dem streitgegenstĂ€ndlichen Unfall beruhen konnten. Der Fall zeigt, dass sich mit Hilfe eines versierten Rechtsanwalts fĂŒr Verkehrsrecht unberechtigte AnsprĂŒche vor Gericht abwehren lassen.


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