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Unzulässige Protokollgenehmigung durch Mehrheitsbeschluss |
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Geschrieben von Thomas Höhner
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Montag, 30. September 2002 |
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Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, durch den eine korrigierte Version der Protokolle früherer Eigentümerversammlungen beschlossen wird, entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. (BayObLG, Beschluss vom 12.09.2002, 2 ZBR 28/02, ZMR 2002, 951) |
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Fehlende Errechenbarkeit der Sonderumlage bei Wohneigentum |
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Geschrieben von Thomas Höhner
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Freitag, 30. August 2002 |
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Die Fälligkeit einer auf den Wohnungseigentümer entfallenden mehrheitlich beschlossenen Sonderumlage ist nicht gegeben, wenn die Gemeinschaft die Kostenverteilung auf anteilige Wohnflächen umgestellt hat, die anteiligen Wohnflächen aber streitig sind und der Umstellungsbeschluss nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 19.09.2000, ZMR 2000, 771) ohnehin nichtig ist. (KG, Beschluss vom 21.08.2002, 24 W 366/01) |
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Anspruch auf Einsichtnahme in Abrechnungsunterlagen |
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Geschrieben von Thomas Höhner
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Dienstag, 30. Juli 2002 |
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Der Anspruch auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen für die Jahresabrechnung steht jedem Wohnungseigentümer einzeln zu. Zu seiner Geltendmachung muss ein besonderes rechtliches Interesse nicht dargelegt werden. (BayObLG, Beschluss vom 04.07.2002, 2 ZBR 139/01, ZMR 2002, 946) |
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Erweiterung der Vertretungsbefugnis |
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Geschrieben von Thomas Höhner
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Freitag, 30. November 2001 |
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Ermächtigt die Gemeinschaftsordnung den Verwalter ausdrücklich nur, die Gemeinschaft in bestimmten Fällen zu vertreten, so kann diese Befugnis nicht durch einfachen Mehrheitsbeschluss erweitert werden. (OLG Köln, Beschluss vom 21.11.2001,16 Wx 185/01) |
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