Richtlinien für die Transparenz einer Jahresabrechnung |
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Montag, 30. August 2004 |
Eine Jahresabrechnung ist nicht hinreichend transparent und deshalb nicht genehmigungsfähig, wenn
- nicht erkennbar ist, aus welchen Mitteln die Einnahmen übersteigende Ausgaben getätigt worden sind;
- sie unklare Positionen (hier: „Verbindlichkeiten/Abgrenzungen“) enthält;
- in der Darstellung der Entwicklung der „planmäßigen“ Instandhaltungsrückstellungen Elemente aus einer Jahresabrechnung, einer Gewinn-/ und Verlustrechnung und einer Bilanz unzulässigerweise miteinander verbunden werden;
- Angaben über die Entwicklung der Gemeinschaftskonten, insbesondere die Stände am Anfang und am Ende des Abrechnungszeitraumes, fehlen.
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2003, ZMR 2004, 282) |
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Sonderumlage mit abweichendem Verteilerschlüssel |
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Montag, 30. August 2004 |
Ein Eigentümerbeschluss, der für eine Sonderumlage einen von der Gemeinschaftsordnung abweichenden Kostenverteilungsschlüssel festsetzt, ist anfechtbar, jedoch nicht nichtig. (BayObLG, Beschluss vom 13.11.2003, ZMR 2004, 212) |
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Bauliche Veränderung bei einbau Eines Treppenlifts |
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Montag, 30. August 2004 |
Der Einbau eines Treppenlifts stellt im Allgemeinen eine bauliche Veränderung dar. Die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer kann entbehrlich sein, wenn die bauordnungsrechtlichen Belange gewahrt sind und die Gebrauchsmöglichkeiten des Treppenhauses für die übrigen Wohnungseigentümer nicht über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden. (BayObLG, Beschluss vom Grund von 25.09.2003, ZMR 2004, 209) |
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Rechtsmangel beim Kauf einer Eigentumswohnung |
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Freitag, 30. Juli 2004 |
Wird ein in der Teilungserklärung als Speicher ausgewiesener Raum als Wohnraum verkauft, so haftet dem Kaufobjekt ein Rechtsmangel an. (BGH, Urteil vom 26.09.2003, ZMR 2004, 278) |
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Anbringung von Parabolantennen |
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Freitag, 30. Juli 2004 |
Selbst bei vorhandenem Kabelanschluss kann das besondere Informationsinteresse eines ausländischen Wohnungseigentümers dazu führen, dass die übrigen Wohnungseigentümer den Nachteil hinnehmen müssen, der für den optischen Gesamteindruck der Wohnanlage mit einer auf dem Balkon der Eigentumswohnung aufgestellten Parabolantennen verbunden ist. Die Wohnungseigentümer können durch Vereinbarung einschränkende Voraussetzungen bestimmen und das Anbringen von Parabolantennen generell verbieten, letzteres jedoch nur, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse besteht. Ein generelles Verbot von Parabolantennen kann nicht durch Mehrheitsbeschluss angeordnet werden. (BGH, Beschluss vom 22.01.2004, NJW 2004, 937) |
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Mittwoch, 30. Juni 2004 |
Sofern in der Teilungserklärung nicht Gegenteiliges geregelt ist, genügt beim Stimmrecht nach Köpfen die Mehrheit der Ja-Stimmen gegenüber den Nein-Stimmen in der beschlussfähigen Versammlung. (OLG Hamburg, Beschluss vom 22.10.2004, 129) |
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Schlüssige Änderung der gemeinschaftlichen Ordnung |
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Mittwoch, 30. Juni 2004 |
Die Änderung der Gemeinschaftsordnung liegt vor, wenn sämtliche Wohnungseigentümer eine abweichende Handhabung in dem Bewusstsein vornehmen, den Kostenverteilungsschlüssel der Gemeinschaftsordnung zu ändern und durch einen Neuen ersetzen. (OLG Hamburg, Beschluss vom 11.08.2003, 2 Wx 76/03) |
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Keine Entziehung eines Nutzungsrechts durch Beschluss |
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Sonntag, 30. Mai 2004 |
Die Wohnungseigentümer können einem Miteigentümer ein Sondernutzungsrecht an einem dem Gemeinschaftseigentum unterliegenden Spitzboden ihres Hauses durch Vereinbarung einräumen. Dies kann auch in schlüssiger Weise oder durch stillschweigendes Verhalten erfolgen. Ein auf diese Weise eingeräumtes Sondernutzungsrecht kann nicht durch einen (Mehrheits-)Beschluss entzogen werden. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.06.2003, ZMR 2004, 136) |
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Unzuständige Einberufung einer Versammlung |
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Freitag, 30. April 2004 |
Wird eine Eigentümerversammlung von einer unzuständigen Person einberufen, so sind darin gefasste Beschlüsse nicht für ungültig zu erklären, wenn feststeht, dass sie auch bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso gefasst worden wären. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.08.2003, MietRB 2/2004, 44) |
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Beschluss einer Renovierung aufgrund Kostenschätzung |
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Dienstag, 30. März 2004 |
Ein Beschluss, eine aufwendige Sanierungs- und Renovierungsmaßnahme allein aufgrund einer pauschalen Kostenschätzung in Auftrag zu geben, widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung. Der Verwalter kann die Eigentümer in Vorbereitung eines solchen Beschlusses nicht darauf verweisen, es sei ihre Sache, Vergleichsangebote einzuholen. (OLG Köln, Beschluss vom 02.04.2003, ZMR 2004, 148) |
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