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Wohneigentum
Verwaltungsbeirat und Abschluss des Verwaltervertrages PDF Drucken E-Mail
Samstag, 30. August 2003
Die allgemeine Übertragung des Abschlusses des Verwaltervertrages auf den Verwaltungsbeirat,ohne dass diesem abgesehen von der Laufzeit Vorgaben zu den wesentlichen Bestandteilen des Vertrages gemacht werden, kann den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechen. Wird allerdings ein derartiger Beschluss nicht angefochten, so ist ein auf dieser Grundlage abgeschlossener Verwaltervertrag wirksam. (OLG Köln, Beschluss vom 20.10.2002, ZMR 2003, 604)
 
Höhe der Sonderumlage bei Zahlungsunfähigkeit eines Eigentümers PDF Drucken E-Mail
Samstag, 30. August 2003
Bei Zahlungsunfähigkeit eines Mehrheitseigentümers hat die Wohnungseigentümergemeinschaft die Wahl,ob Sie bei einer Sonderumlage zur Herstellung der Liquidität nur den Fehlbetrag in Höhe der offenen Rechnungen umlegt oder eine Erhöhung in Hinblick darauf vornimmt, dass der Mehrheitseigentümer mit Sicherheit weiterhin mit seinen Beiträgen ausfallen wird. (KG, Beschluss vom 26.03.2003, ZMR 2003, 603)
 
Verwalterentlastung bei unvollständiger Jahresabrechnung PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 30. Juli 2003
Selbst das Fehlen einer Vermögensübersicht rechtfertigt nicht die Ungültigerklärung einer Jahresabrechnung; eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Abrechnung ist ausreichend. Bei unbegründeten Vorwürfen gegen die Jahresabrechnung entspricht die Entlastung ordnungsmäßiger Verwaltung. (OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 07.04.2003, ZMR 2003, 594)
 
Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 30. Juli 2003
Ein Anspruch auf Änderung einer in der Teilungserklärung für ein Teileigentum als „Büroräume“ festgelegten Nutzungsbestimmung kann gegeben sein,wenn eine reale Möglichkeit, das Teileigentum entsprechend zu nutzen oder zu verwerten nicht bestand und die Nutzung als Wohnraum die übrigen Wohnungseigentümer nicht mehr beeinträchtigt als eine Nutzung als Büroräume. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.01.2003, ZMR 2003, 593)
 
Keine Beinträchtigung durch Nutzungsänderung PDF Drucken E-Mail
Freitag, 30. Mai 2003
Die Nutzung zu Wohnzwecken einer als Gewerbeobjekt in der Teilungserklärung ausgewiesenen Sondereigentumseinheit führt bei einer aus 28 Einheiten bestehenden WEG typischerweise nicht zu einer erhöhten Beeinträchtigung der Miteigentümer, die Eigentümer von Wohnungseigentumseinheiten sind. (OLG Köln, Beschluss vom 27.12.2002, 16 Wx 233/02, AnwaltInfo MietR 2003, 20)
 
Verfallklausel bei Verzug mit Hausgeldraten PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 30. April 2003
Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung, wonach ein Wohnungseigentümer, der mit zwei Hausgeldraten in Verzug gerät, den gesamten Jahresbetrag sofort zu zahlen hat, ist nichtig. (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.06.2002, 3 W 46/02, ZMR 2003, 136)
 
Delegation von Beschlusskompetenz einer Eigentümergemeinschaft PDF Drucken E-Mail
Freitag, 28. Februar 2003
Die Übertragung der Entscheidungskompetenz der WEG über die Frage der Erneuerung/Reparatur der zentralen Heizungs- und Warmwasseranlage auf einen aus zwei Wohnungseigentümern bestehenden „Arbeitskreis“ tangiert die Organisationsstrukturen der Gemeinschaft und kann daher nicht mit Stimmenmehrheit wirksam beschlossen werden. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2002, 3 Wx 213/02, ZMR 2003, 126)
 
Bauliche Veränderung bedarf Zustimmung aller Wohneigentümer PDF Drucken E-Mail
Freitag, 28. Februar 2003
Bauliche Veränderung ist jede auf Dauer angelegte gegenständliche Veränderung realer Teile des gemeinschaftlichen Eigentums, die von dem im Aufteilungsplan vorgesehenen Zustand abweicht, wenn sie über eine ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht (hier: Errichtung eines Carports). Gemäß § 22 I WEG bedarf eine solche bauliche Veränderung der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.09.2002, 3 Wx 325/02)
 
Heizungsanlage immer Gemeinschaftseigentum PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 30. Januar 2003
Eine Heizungsanlage, die der Versorgung der gesamten Wohnungseigentumsanlage dient, ist auch dann gemeinschaftliches Eigentum, wenn der Öltank in einem Raum installiert ist, der nach Teilungserklärung, Abgeschlossenheitsbescheinigung und Aufteilungsplan Sondereigentum ist. (KG, Beschluss vom 18.09.2002, 24 W 89/01)
 
Entlastung des Verwalters und ordnungsgemäßer Verwaltung PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 30. Januar 2003
Ein Eigentümerbeschluss, durch den dem Verwalter Entlastung erteilt wird, entspricht grundsätzlich nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Die Wohnungseigentümerverzichten mit der Entlastung des Verwalters in Form eines negativen Schuldanerkenntnisses auf mögliche Ansprüche gegen den Verwalter. Ein derartiger Verzicht gegen einen gegen Entgelt tätigen Verwalter, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten, entspricht nicht dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen gem. § 21 IV WEG. (Bay ObLG, Beschluss vom 19.12.2002, 2 Z BR 104/02, ZMR 2003, 280)
 
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